
Neue ÖNORM Z1020:2025
Was Gemeinden jetzt wissen müssen
Seit 1. Oktober 2025 gilt in Österreich die neue ÖNORM Z1020:2025 für Erste-Hilfe-Koffer in Arbeitsstätten. Die Norm regelt Anforderungen an Ausführung, Inhalt und die regelmäßige Kontrolle.
Es gilt eine Übergangsfrist bis 01.10.2027.
Fazit vorweg:
Gemeinden müssen nicht sofort alle Erste-Hilfe-Koffer austauschen – aber sie sollten das Thema jetzt aktiv angehen und die Umstellung rechtzeitig planen.
Was sich mit der neuen ÖNORM ändert
• Die Anzahl und Platzierung der Koffer
Neu ist die 3-Minuten-Regel: Im Notfall muss ein Erste-Hilfe-Koffer innerhalb von drei Minuten beim Patienten sein. Entscheidend ist damit nicht mehr nur die Zahl der Bediensteten, sondern die tatsächliche Erreichbarkeit im Betrieb.
Gerade in Gemeinden sind Erste-Hilfe-Koffer oft auf mehrere Standorte verteilt – etwa in Amtsgebäuden, Bauhöfen, Schulen oder Werkstätten. Die Norm verlangt eine realistische Betrachtung der tatsächlichen Versorgung im Arbeitsalltag.
• Das Koffersystem
Die bisherige Unterscheidung zwischen Typ 1 und dem größeren Typ 2 entfällt. Künftig gibt es nur noch einen einheitlichen Koffertyp in der Größe des bisherigen Typ 2.
Für Gemeinden bedeutet das: Kleinere ältere Koffer reichen künftig nicht mehr aus. Bestehende größere Koffer müssen daraufhin geprüft werden, ob sie auch mit dem neuen vorgeschriebenen Inhalt ausgestattet sind.
• Inhalt und Vollständigkeit
Nicht nur der Koffer selbst, sondern auch der Inhalt wurde aktualisiert. Bestehende Koffer müssen daher inhaltlich überprüft und gegebenenfalls nachgerüstet werden.
Künftig muss die Vollständigkeit laufend kontrolliert werden – und zwar so, dass bei Entnahme von Material der Koffer schnellstmöglich wieder aufgefüllt wird. Diese Kontrolle muss mindestens einmal jährlich dokumentiert werden, auch bei verplombten Koffern.
Bei klassischen, frei bestückten Erste-Hilfe-Koffern kann das zu erheblichem, schwer planbarem Zeitaufwand führen.
Was Gemeinden jetzt konkret tun sollten
- ✓Bestehende Erste-Hilfe-Koffer auf Typ und Inhalt prüfen
- ✓Standorte anhand der 3-Minuten-Regel bewerten
- ✓Organisatorisch festlegen, wer die laufende Kontrolle übernimmt und wie fehlende Materialien nachbestellt werden
- ✓Dokumentationsprozess für die jährliche Pflichtprüfung aufsetzen
Eine mögliche Lösung
Der roraco-Erste-Hilfe-Koffer.
Im Zuge unserer Beschäftigung mit dem Thema haben wir mit roraco einen österreichischen Anbieter kennengelernt, dessen System normkonform ist und sich im Gemeindealltag praktisch handhaben lässt. Das patentierte Farbleitsystem ordnet Materialien nach Verletzungsarten. Dadurch können Materialien im Ernstfall schnell gefunden und einfach kontrolliert werden.
Das Angebot ist als Jahresabo gestaltet und umfasst die Materialbestellung per QR-Code, eine jährliche Prüfplakette sowie eine Plombe.
Für Gemeinden, die dieses System einsetzen, übernehmen wir im Rahmen unserer jährlichen sicherheitstechnischen Begehung die in der Norm vorgeschriebene Inhaltsprüfung kostenlos – weil das Farbleitsystem eine effiziente und zuverlässige Kontrolle ermöglicht.
Der Kauf erfolgt direkt bei roraco.
Vorteile des Systems
- ✓übersichtliches Farbleitsystem
- ✓schnelle Orientierung im Notfall
- ✓einfache Kontrolle des Inhalts
- ✓Materialnachbestellung per QR-Code
- ✓Prüfplakette und Plombierung
Unser Service
Wir übernehmen kostenlos die vorgeschriebene jährliche Inhaltsprüfung im Zuge unserer sicherheitstechnischen Begehung – ausschließlich bei Verwendung der Roraco-Erste-Hilfe-Koffer.
Der Grund für diese Einschränkung:
Durch das Farbleitsystem und die standardisierte Bestückung kann der Inhalt rasch und zuverlässig kontrolliert werden. Fehlende Materialien können außerdem jederzeit einfach über den QR-Code von der Gemeinde nachbestellt werden. Bei klassischen Erste-Hilfe-Koffern mit lose bestücktem Verbandmaterial ist eine vollständige Kontrolle deutlich aufwendiger. Diese kann im Rahmen der regulären Begehung aus zeitlichen Gründen nicht kostenlos durchgeführt werden.
Bei Fragen zur Umstellung unterstützen wir Sie gerne.
Wir helfen bei der fachlichen Einordnung der neuen Anforderungen, der Standortbewertung und der organisatorischen Umsetzung – unabhängig davon, für welches System Sie sich entscheiden.

